Jahresfinanzberichte nach ESEF

Eine Zusammenfassung der für Sie wichtigsten Informationen

Aktuelle Entwicklungen bringen Bewegung ins Spiel, hinsichtlich des neuen europäisch einheitlichen elektronischen Berichtsverfahrens (ESEF, European Single Electronic Format)

Neue Transparenzrichtlinie

Am 29. Mai 2019 veröffentlichte die Europäische Kommission die delegierte Verordnung (EU) 2018/815, im Amtsblatt der Europäischen Union. Ab dem 01. Januar 2020 sind demnach alle Emittenten verpflichtet, Berichte nach dem neuen einheitlichen europäischen Berichtsformat (ESEF) zu erstellen.

Die Verordnung soll zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit führen, wodurch sie zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeit von Investoren, Analysten und Wirtschaftsprüfern beiträgt. So wird die Berichtsstruktur für Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen vereinheitlicht, woraufhin einzelne Positionen (bspw. Umsätze) bei allen Unternehmen an der gleichen Stelle aufgeführt werden.

Jahresfinanzberichte nach ESEF

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.20 beginnen, sind die Jahresfinanzberichte von allen Unternehmen, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt gehandelt werden, im Extensible Hypertext Markup Language (XHTML)-Format zu erstellen. Handelsrechtliche Einzelabschlüsse sind davon nicht ausgenommen.

Bei Konsolidierten Abschlüssen nach IFRS gilt darüber hinaus folgendes: Neben den Inhalten der primären Rechenwerke, ist eine Etikettierung 10 ausgewählter Elemente, die unter Anhang II der Verordnung geführt werden, unter Verwendung der extensible Business Reporting Language (XBRL-Technologie), vorgeschrieben.

Die Etikettierung hat nach einem festen Schema, gem. der sog. ESEF-Taxonomie zu erfolgen.

Taxonomie

Um der Verpflichtung zur XBRL-Auszeichnungssprache nachzukommen, hat jedes Unternehmen einer zentralen Taxonomie zu folgen. Der Entwurf der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde, (ESMA) eines dies bzgl. technischen Regulierungsstandards (RTS) vom 06.06.2019, besagt:  Die ESEF-Taxonomie soll an die bestehende IFRS-Taxonomie angepasst werden, auch hinsichtlich Änderungen oder technischen Entwicklungen.

Umsetzung der Verordnung

Darüber hinaus wurde am 12.07.2019, um die Umsetzung der ESEF-VO zu unterstützen, eine aktualisierte Version des ESEF Reporting Manual von der ESMA veröffentlicht. Dort erfolgen regelmäßig Ergänzungen und Anpassungen. Zuletzt hat man u.a.  Abweichungen zwischen der IFRS- und ESEF-Taxonomie reduziert, indem IFRS-Elemente in die ESEF-Taxonomie übernommen worden sind.

Beurteilung durch den Abschlussprüfer

Gemäß Artikel 28, Abs. 2 c) ii) der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen, wird ein Bestätigungsvermerk dann erteilt, wenn Jahresfinanzberichte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Darunter fällt auch die ESEF-VO.

Handlungsbedarf

Die ESEF-Verordnung ist auf alle Jahresabschlüsse anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen. Die Verpflichtung zur Einhaltung der ESEF-Regelungen gilt sowohl für Abschlussprüfer, als auch Emittenten. Wir unterstützen Sie gerne in der effizienten Lösung dieser wiederkehrenden Anforderung im Sinne des digitalisierten Rechnungswesens.

 

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